Galgen von Hopfmannsfeld
Was als idyllischer Rastplatz erscheint, war damals die Hinrichtungsstätte für das Gericht von Hopfmannsfeld. Die steinernen Überreste eines Galgens von 1707 sind heute Denkmäler lokaler Rechtsgeschichte.
Auf einen Blick
-
Alte Frankfurter Fahrstraße
36369 Lautertal / Hopfmannsfeld
-
Gelände frei zugänglich
Geschichte
Zwischen Hopfmannsfeld und Lautertal, etwa 5 km nordöstlich der Stadt Herbstein, stehen zwei Sandsteinsäulen am Wegesrand. Es sind die Überreste eines Galgens, der dort, laut Inschrift, im Jahre 1707 errichtet worden war. Auf den Oberseiten der Säulen gibt es Aussparungen. Dort war ein hölzerner Querbalken eingelegt, an dem ein Strick oder eine Kette befestigt war.
An auffälligen Plätzen
Man bezeichnet diesen Typ als „zweistempeligen“ oder „zweischläfrigen“ Galgen. Sie wurden früher aus Holz, später aus Stein errichtet. Solche Richtstätten befanden sich meist außerhalb der Ortschaften an auffälliger Stelle, auf einem Hügel oder, wie hier, an einer Wegkreuzung. Die Erhängten wurden nicht auf Friedhöfen bestattet, sondern für alle Passanten sichtbar am Galgen belassen.
Die Aufstellungsorte der Galgen erklären sich aber auch aufgrund der Rechtssymbolik. Jedes Gericht hatte als Zeichen seiner Strafgewalt einen Galgen aufzuweisen, der zur Anzeige des Rechtsbezirks häufig an den Gemarkungsgrenzen errichtet wurde.
Der Galgen von Hopfmannsfeld ist kein Einzelexemplar
Viele solcher Galgen mussten mit der Bebauung der Vorstädte weichen. Im ländlichen Bereich haben sich jedoch einige dieser Denkmäler erhalten. Im Vogelsbergkreis zählen dazu neben dem Hopfmannsfelder der Stockhäuser Galgen zwischen Herbstein und Rixfeld, der dort 1709, also nur zwei Jahre später errichtet worden ist. In Hessen befinden sich weitere Exemplare bei Steinheim, Mudau, Münzenberg, Oberndorf, Pfungstadt und Beerfelden.
Mahnmale der Rechtsgeschichte
Als Mahnmale unserer Rechtsgeschichte erinnern sie an eine Strafpraxis, die in Deutschland bis in die Neuzeit angewendet wurde. Mit der Aufklärung kam es seit dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts wiederholt zum Verbot des Hängens. Diese Art der Todesstrafe wurde im Verlauf des 19. Jahrhunderts zwar größtenteils abgeschafft, in der NS-Zeit aber wieder häufig angewandt.
Ob jemals ein Delinquent am Hopfmannsfelder Galgen hingerichtet wurde, ist quellenmäßig nicht belegt. Das Hinrichtungswerkzeug soll jedenfalls ein prosaisches Ende genommen haben. Ein Bauer habe 1891 den hölzernen Balken, der die Steinsäulen miteinander verband, kurzerhand im Ofen verfeuert.