Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.schloesser-hessen.... veröffentlichte Website der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.07.2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen folgender Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barrieren
Alternativtexte für Bilder noch nicht überall umgesetzt
Maßnahmen und Zeitplan
Alternativtexte unserer Bilder in dauerhaften Kontexten werden bis März 2024 umgeschrieben. Eine ausführliche Bildbeschreibung zu jedem Newseintrag ist aus kapazitären Gründen jedoch wohl nicht leistbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereiche
- PDF nicht komplett barrierefrei
- HTML-Strukturelemente nicht immer konform
Begründungen
- PDF wurden mit dem PDF Accessibility Checker 2021 getestet. Mängel ergaben sich bei Inhalt, Metadaten und Dokumenteneinstellungen. Es handelt sich meist um Infomaterial, das primär für den Druck erstellt wurde und nur zusätzlich zum Download auf der Website angeboten wird. Eine Anpassung der PDF bezüglich der genannten Punkte ist im laufenden Betrieb nicht leistbar.
- Anpassungen auf HTML-Ebene im genutzten CMS wären im Vergleich zum effektiven Nutzen unverhältnismäßig.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.07.2023 erstellt und zuletzt am 13.11.2023 überprüft und aktualisiert. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen durch einen ausführlichen Prüfbericht.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen füllen Sie unten stehendes Formular aus oder sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter +49 (0)6172 9262-201 an.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: