Allgemeine Geschäftsbedingungen der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Angebote der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen (nachfolgend „SG“ genannt), vertreten durch die Direktorin, Schloss, 61348 Bad Homburg vor der Höhe: für den Erwerb - sowohl über den Online-Shop sowie an Museumskassen - von Eintrittskarten ohne und mit Führungen sowie Sonderveranstaltungstickets, Gutscheinen und Jahreskarten als auch für die Bestellung von buchbaren Angeboten für Gruppen (nachfolgend „Produkte“ genannt).

§ 2 Zutrittsregelung

Die kostenpflichtigen Ausstellungsräume und Gelände der SG dürfen nur mit gültiger Eintrittskarte betreten werden. Davon ausgenommen sind Parks, Gartenanlagen, Gastronomie, Shops und Vortragsräume im Rahmen von kostenlosen Veranstaltungen. Eintrittskarten berechtigen zum Eintritt in das jeweilige Museum bzw. Kulturdenkmal für den gewählten Tag bzw. Zeitrahmen.

Tageskarten sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar. Gefälschte oder sonst manipulierte Eintrittskarten berechtigen nicht zum Eintritt und werden vom Museum ersatz- und entschädigungslos eingezogen. Gleiches gilt für die missbräuchliche Verwendung von Eintrittskarten. Betrugsversuche werden zur Anzeige gebracht.

Ermäßigte Eintrittskarten, Freikarten und Veranstaltungskarten sind nur in Verbindung mit dem entsprechenden Nachweis gültig.

Die SG sind berechtigt, aus Sicherheitsgründen oder anderen zwingenden Gründen Parkanlagen, Museen oder Kulturdenkmäler ganz oder teilweise zu schließen oder den Zutritt zu diesen zu beschränken. 

§ 3 Vertragsabschluss / Anmeldung

Die SG bieten anmeldepflichtige und anmeldefreie (öffentliche) Veranstaltungen an. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Der Vertrag über die Teilnahme an einer anmeldepflichtigen Veranstaltung kommt durch die Anmeldung des Kunden und die schriftliche Bestätigung der SG zustande.

Bei Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen kann begrenzt sein. Für alle Führungen gilt eine Teilnehmerbeschränkung pro gebuchten Termin. Bei anmeldepflichtigen Veranstaltungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Buchungsanfragen für buchbare Veranstaltungen ohne Speisen und Getränke müssen mindestens 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag bei den SG eingehen. Bei museumspädagogischen Veranstaltungen mit Speisen und/oder Getränken beträgt die Vorlaufzeit mindestens 14 Tage vor dem Termin. Kann eine Buchungsanfrage nicht berücksichtigt werden, teilt das Museum dies dem Kunden unverzüglich mit. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die Altersbeschränkungen zu beachten.

Die Veranstaltungen werden nach Buchungsbestätigung von einem Museumsführer oder einer Museumsführerin durchgeführt, deren Auswahl dem jeweiligen Museum obliegt.

Bei Online-Käufen gibt der Kunde durch die Bestätigung der kostenpflichtigen Buchung auf der Website der SG ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch die Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail durch die SG, der das jeweilige Produkt als Anhang beigefügt ist. Damit ist die Buchung verbindlich, ein Widerruf bzw. eine Stornierung ist nur nach Maßgabe der unten folgenden Bedingungen möglich.

§ 4 Bedingungen für Eintrittskarten und Sonderveranstaltungstickets

Im Online-Shop und an unseren Museumskassen werden Eintrittskarten ohne Führung, Eintrittskarten mit Führung und Sonderveranstaltungstickets angeboten, für die unterschiedliche Bedingungen gelten:

Eintrittskarten ohne Führung berechtigen zum einmaligen Einlass und individuellen Besuch am jeweiligen Ort bzw. in einer Ausstellung zu dem auf dem Ticket angegebenen Datum möglich. Die jeweiligen Öffnungszeiten und insbesondere letzte Einlasszeiten sind zu beachten. Eine Umbuchung des Besuchstages ist ausgeschlossen.

Eintrittkarten mit Führungen werden in der Regel für Orte angeboten, die nur mit einer regelmäßig stattfindenden, öffentlichen Führung zugänglich sind. Deshalb ist der Einlass bzw. die Teilnahme nur zu dem auf dem Ticket angegebenen Besuchsbeginn in Begleitung eines Museumsführers bzw. einer Museumsführerin möglich. Eine Umbuchung des Besuchsbeginns oder des Besuchstages ist ausgeschlossen.

Bei den angebotenen Sonderveranstaltungstickets ist die Teilnahme nur an der Sonderführung bzw. - veranstaltung möglich, die auf dem Ticket angegebenen ist. Der jeweilige Veranstaltungsbeginn ist zu beachten. Eine Umbuchung ist ausgeschlossen.

Bei Verlust, Diebstahl oder Nichtinanspruchnahme von Eintrittskarten, Zeitkarten für öffentliche Führungen oder Sonderveranstaltungstickets kann kein Ersatz geleistet werden.

§ 5 Ermäßigung und Freier Eintritt

Die aktuellen Regelungen zu Ermäßigungen und freien Eintritt sind an den jeweiligen Museumskassen bzw. im Online-Shop für den jeweiligen Standort hinterlegt.

§ 6 Bedingungen für Gutscheine und Jahreskarten

Herausgeber des Geschenkgutscheins (nachfolgend „Gutschein“ genannt) sind die SG. Für den Verkauf eines Gutscheins in den Museums-Shops oder im Online-Shop der SG gelten die folgenden Bedingungen.

Der Gutschein gilt für alle kostenpflichtigen Angebote der SG an folgenden Orten: Burgruine Münzenberg, Einhardsbasilika Michelstadt-Steinbach, Kaiserpfalz Gelnhausen, Kloster Lorsch und Lauresham, Kloster Seligenstadt, Osteinscher Niederwald und Niederwalddenkmal, Prinz-Georg-Garten Darmstadt, Schloss Erbach, Schloss Steinau, Schloss und Schlossgarten Weilburg, Schloss und Schlosspark Bad Homburg, Staatspark Fürstenlager, Staatspark Hanau-Wilhelmsbad. Der Gutscheininhaber kann mit dem Gutschein in allen Museums-Shops und im Online-Shop der SG Waren und Dienstleistungen in EUR bezahlen.

Der Gutschein kann nicht für den Erwerb von anderen Gutscheinen der SG genutzt werden.

Gutscheine können einmalig mit einem Betrag von mindestens 10 EUR bis maximal 250 EUR aufgeladen werden. Für Gutscheine aus dem Online-Shop gelten abweichend folgende maximale Aufladebetrag: mindestens 10 EUR bis zu 100 EUR. Auf den Erwerb von Gutscheinen sowie auf die Aufladung werden keine Rabatte gewährt.

Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrags oder eines Restbetrags nach dem Kauf ist ausgeschlossen.

Die SG haften nicht für das auf dem Gutschein vorhandene Guthaben bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung oder Beschädigung der Gutscheinkarte, wenn das noch vorhandene Guthaben nicht mehr ermittelt werden kann und leisten keinen Ersatz.

Der Gutschein ist übertragbar. Als Verfügungsberechtigter gilt, wer die Gutscheinkarte vorlegt oder einlöst.

Der Gutschein ist drei Jahre gültig. Die Frist beginnt mit Ablauf des Halbjahres, in dem der Gutschein erworben wurde (Stichtag 30.6. bzw. 31.12.). Danach verfällt das Guthaben auf dem Gutschein ersatzlos.

Jahreskarten gibt es aktuell nur in Form einer Familien-Jahreskarte für das Freilichtlabor Lauresham. Inhaber:innen dieser Familien-Jahreskarte können zwölf Monate an allen Tagen kostenlos alle öffentlichen Führungen, alle Themenführungen, Thementage und die offenen Sonntage im Freilichtlabor Lauresham besuchen. Die Familien-Jahreskarte gilt für zwei Erwachsene und bis zu maximal vier Kinder bis 16 Jahre. Die Jahreskarte ist übertragbar. Ab ihrer ersten Nutzung beginnt der Gültigkeitszeitraum der Karte von einem Jahr.

§ 7 Bedingungen zu Gruppengrößen bei Führungen und buchbaren Angeboten

Für Kleingruppen gilt unter Umständen ein Mindestpreis, der sich am jeweiligen Angebot orientiert.

Insofern es für Dienstleistungen Mindestteilnehmerzahlen gibt, wird dies beim Angebot angegeben. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, muss eine Veranstaltung ggf. abgesagt werden. In diesem Fall werden den Kunden bereits angefallene Kosten erstattet, ein Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Aus Gründen des Denkmalschutzes gibt es pro Ort unterschiedliche Maximalteilnehmerzahlen, die in der Regel beim Angebot selbst kommuniziert werden. Größere Gruppen müssen ggf. und wenn möglich geteilt und parallel geführt werden.

Bei Gruppen, die aufgrund der geltenden Obergrenzen geteilt werden müssen, ist bei Nichterscheinen oder bei Unterschreitung der vereinbarten Gruppengröße der volle Preis für die vereinbarte Teilnehmerzahl zu bezahlen.

§ 8 Aufsichtspflicht bei Gruppenführungen und buchbaren Angeboten

Bei minderjährigen Teilnehmenden in Begleitung von aufsichtspflichtigen Erwachsenen liegt die Aufsichtspflicht während der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen bei den aufsichtspflichtigen Personen. Klassen werden unter Aufsicht der begleitenden LehrerInnen geschlossen geführt. Die Aufteilung in kleinere Gruppen ist nur dann möglich, wenn für jede Gruppe eine verantwortliche Aufsicht vorhanden ist.

Die Aufsichtspflicht erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung und des Aufenthalts im Geltungsbereich des Hausrechts der SG. Hier gelten die jeweiligen Haus- bzw. Parkordnungen.

Die SG haftet zu keinem Zeitpunkt in Hinblick auf besondere gesundheitliche Anforderungen bei den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen; die Verantwortung obliegt den Eltern und den befugten Aufsichtspersonen. Die Mitarbeitenden bzw. Vertragspartner der SG sind zu informieren, wenn aufgrund des gesundheitlichen Zustandes mit Auffälligkeiten zu rechnen oder eine besondere Rücksichtnahme zum Wohlergehen des Kindes erforderlich ist.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Ferienbetreuung ist nicht über eine Versicherung abgedeckt, daher müssen die Eltern selbst dafür Sorge tragen, dass ihr Kind über entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügt.

Wir bitten darum, dass bei Kinderveranstaltungen, auf das Mitbringen von neuen Medien- und anderen Spielgeräten (z.B. Laptops, Tablets, Smartphone, etc.) verzichtet wird. Zum einen lenken diese Gegenstände das Kind und andere zu sehr vom eigentlichen Geschehen ab, des Weiteren übernehmen die SG keine Haftung für Schäden oder Verlust an und durch diese Geräte. Ausnahmen können im Einzelfall abweichend geregelt werden.

§ 9 Wartezeit

Die Wartezeit der Museumsführer bzw. -pädagogen beträgt bei anmeldepflichtigen Sonderführungen und gebuchten Angeboten für Gruppen maximal 30 Minuten ab dem geplanten Veranstaltungsbeginn. Bei Verspätungen wird um rechtzeitige Benachrichtigung gebeten.

Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung nach Ablauf der Wartezeit besteht nicht. Bei Verspätungen sind die SG berechtigt, die Dauer der Veranstaltung entsprechend zu kürzen. Ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Entgelts besteht nicht.

§ 10 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt bei Online-Käufen als Vorauszahlung durch den Kunden per Kreditkarte bzw. Apple oder Google Pay. Beim Kauf an der Museumskasse sind die Barzahlung sowie die Zahlung mit Girocard oder Kreditkarte möglich. Bei der Buchung von Angeboten für Gruppen wird in der Regel eine nachträgliche Zahlung per Rechnung vereinbart. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

Soweit ein Gruppenentgelt vereinbart ist, bleibt dieses auch bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl in voller Höhe bestehen. Materialkosten werden nach der Anzahl der anwesenden Teilnehmer berechnet.

Die SG bedienen sich zur Abrechnung der über den Online-Shop getätigten Käufe externer Dienstleister.

§ 11 Versand

Der Versand online bestellter Produkte, einschließlich der Kaufbestätigung und Rechnung, erfolgt per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse. Das Ticket ist vom Kunden in digitaler oder ausgedruckter Form mitzubringen und im Museum jeweils am Einlass vorzuzeigen. Die Verantwortung für Richtigkeit der übermittelten Daten sowie die Erreichbarkeit der Email-Adresse obliegt dem Kunden.

§ 12 Widerruf-/Stornierungsbedingungen

Die Stornierung von Eintrittskarten, Zeitkarten für öffentliche Führungen und Sonderveranstaltungstickets für Einzelbesucher ist gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

Anmeldungen für buchbare Angebote für Gruppen können bis fünf Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Termin kostenfrei schriftlich storniert werden, bei Veranstaltungen mit Bewirtung verlängert sich die Stornierungsfrist auf 10 Werktage. Die Stornierung ist an die jeweilige Emailadresse der SG zu senden, über die die Buchung erfolgt ist. Bei nicht fristgerechter Stornierung wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Gleiches gilt bei Nichterscheinen zu Beginn der Veranstaltung. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang bei den SG. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.

§ 13 Rücktritt der SG

Die SG sind berechtigt, aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden muss, die die SG nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt).

Soweit im Einzelfall nichts Anderes ausdrücklich vereinbart, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt, eine Ausnahme stellen extreme Witterungsbedingungen bei Führungen im Außenbereich dar. Die Entscheidung, ob eine Dienstleistung angeboten werden kann, liegt bei den SG. Das Stornieren einer Dienstleistung berechtigt den Kunden zu einer Rückforderung bereits bezahlter Entgelte.

§ 14 Haftung

Eigenleistungen

Bei Eigenleistungen übernehmen die SG keine Haftung für Schäden, die Teilnehmende während oder im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung erleiden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhender Schäden oder aus der Verletzung von Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertraut und vertrauen darf.

Fremdleistungen

Bei vermittelten Fremdleistungen durch Dritte haften die SG ausschließlich für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die einzelnen Angaben zu den zu vermittelten Leistungen beruhen auf den Angaben des jeweiligen Leistungserbringers und stellen keine Zusicherung seitens der SG dar. Soweit die SG Angaben zu den zu vermittelnden Leistungen an Kunden weitergibt oder sonstige Hinweise und Auskünfte erteilt, haftet sie nur für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe des Hinweises oder der Auskunft an den Kunden. Die SG haften nicht für die Richtigkeit der weitergegebenen Angaben und der erteilten Hinweise oder der erteilten Auskunft, es sei denn, es ist ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen worden.

Die SG haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung (insbesondere nicht für Inhalt, Durchführung, Ablauf und Qualität) der vermittelten Leistung. Sofern und soweit dem Kunden Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag zustehen, hat er diese ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer als seinem alleinigen Vertragspartner des vermittelten Vertrages geltend zu machen.

§ 15 Aufrechnung und Zurückhaltungsrechte

Eine Aufrechnung gegen Forderungen der SG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die SG geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Wenn der Kunde ein Produkt über unsere Webseite bucht, werden die dabei gemachten Angaben (Name, E-Mail, ggf. Name und Alter des teilnehmenden Kindes bzw. des teilnehmenden Erwachsenen, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon und ggf. angegebene Besonderheiten) zum Zwecke der Bearbeitung der Bestellung, für mögliche Anschlussfragen, die Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung und die Wahrung der berechtigten Interessen der SG im Hinblick auf die Durchführung der Angebote gespeichert. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die SG diese Daten an mit der Vertragsdurchführung beauftragte Dritte übermittelt, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 17 Anwendbarkeit deutschen Rechts

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist am Sitz der Hauptverwaltung der SG in Bad Homburg vor der Höhe.

§ 18 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

§ 19 Schlussbestimmung

Die SG behalten sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Nennung von Gründen anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen oder um Änderungen der Leistungen umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Produkte. Bereits getätigte Buchungen sind von solchen Änderungen nicht betroffen.

Bei Rückfragen schreiben Sie bitte an .

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen gelten ab dem 01.03.2024.