Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite von den Staatlichen Schlössern und Gärten von Hessen.
Die Internet-Seite hat diese Adresse: https://www.schloesser-hessen....
Wir sind eine öffentliche Einrichtung.
Deshalb müssen wir unsere Internet-Seite barrierefrei machen.
Dafür gibt es Gesetze in Hessen.
Die Gesetze heißen:
- Hessisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Die kurze Form ist: HessBGG
- Hessische Verordnung über barrierefreie Informations-Technik
Die kurze Form ist: HVBIT
Wie barrierefrei sind wir?
Wir haben uns selbst geprüft.
Das war am 14. Juli 2023.
Wir haben uns die Regeln von der Barriere-Freiheit angeschaut.
Die Regeln stehen in den Paragrafen 3 bis 4 und 4 von der Hessischen Verordnung zur Barriere-Freiheit.
Die Regeln stehen auch in Paragraph 14 vom Hessischen Gesetz über Gleichbehandlung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Prüfung hat ergeben:
Die Website ist nicht barrierefrei.
Aber:
Es gibt Ausnahmen.
Das heißt:
Einige Sachen sind doch barrierefrei.
Was ist unvereinbar mit der HVBIT?
Barrieren
Es gibt noch viele Sachen, die man besser machen kann:
- Gebärden-Sprache
- Alternativtexte für Bilder
- Kontraste von Texten und Grafiken
Was wir machen
- Machen wir bis März 2024.
- Wir schreiben Texte zu unseren Bildern.
Bis März 2024 werden wir die Texte schreiben.
Wir können aber nicht jedes Bild beschreiben.
Das ist zu viel Arbeit. - Wir sagen das der Online-Agentur.
Bis Dezember 2023 soll das geschehen.
Das kann man machen:
Man kann über Webreader den Kontrast erhöhen.
Einigen Barrieren auf unserer Website bleiben
Teilbereiche
- PDF sind nicht immer barrierefrei.
Wir erklären das.
PDF ist ein bestimmter Datei-Typ.
Man kann sie auch ausdrucken. - HTML sind nicht immer barrierefrei.
Wir erklären das.
HTML ist eine Computer-Sprache.
HTML ist eine Art Text-Datei.
Mit dieser Text-Datei kann man Web-Seiten erstellen.
Erklärung
- Die PDFs wurden getestet.
Das heißt:
Wir haben geprüft, ob die PDFs barrierefrei sind.
Nicht alle PDFs sind barrierefrei.
Wir können aber nicht alle PDFs ändern.
Das ist sehr viel Arbeit für uns.
Wir können nur einige PDFs ändern. - Wir können nicht alles im HTML ändern.
Wir können nur einiges im HTML ändern.
Datum der Erklärung zur Barriere-Freiheit
Wir haben die Erklärung zur Barriere-Freiheit am 14.07.2023 gemacht. Wir haben dafür einen Prüfbericht benutzt.
Sie haben Fragen?
Oder Sie wollen uns etwas sagen?
Dann füllen Sie das Formular hier aus.
Sie können auch mit unseren Mitarbeitern sprechen.
Die Telefon-Nummer ist: 06172 92 62 201.
Barriere bleibt?
Sie haben Feedback gegeben.
Aber nach 6 Wochen ist es immer noch nicht barrierefrei.
Dann können Sie eine Stelle anrufen.
Die Stelle heißt: Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle Barrierefreie Informations-Technik.
Die Stelle kümmert sich dann um Ihr Problem.
Die Stelle versucht zu helfen.
Die Stelle fragt alle Beteiligten:
- Was ist noch nicht barrierefrei?
- Wie kann man das Problem lösen?
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail:
Sie wollen etwas durchsetzen?
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