Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache


Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite von den Staatlichen Schlössern und Gärten von Hessen.

Die Internet-Seite hat diese Adresse: https://www.schloesser-hessen....

Wir sind eine öffentliche Einrichtung.

Deshalb müssen wir unsere Internet-Seite barrierefrei machen.

Dafür gibt es Gesetze in Hessen.

Die Gesetze heißen:

- Hessisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Die kurze Form ist: HessBGG

- Hessische Verordnung über barrierefreie Informations-Technik

Die kurze Form ist: HVBIT

Wie barrierefrei sind wir?

Wir haben uns selbst geprüft.

Das war am 14. Juli 2023.

Wir haben uns die Regeln von der Barriere-Freiheit angeschaut.

Die Regeln stehen in den Paragrafen 3 bis 4 und 4 von der Hessischen Verordnung zur Barriere-Freiheit.

Die Regeln stehen auch in Paragraph 14 vom Hessischen Gesetz über Gleichbehandlung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Prüfung hat ergeben:

Die Website ist nicht barrierefrei.

Aber:

Es gibt Ausnahmen.

Das heißt:

Einige Sachen sind doch barrierefrei.

Was ist unvereinbar mit der HVBIT?

Barrieren

Es gibt noch viele Sachen, die man besser machen kann:

  1. Gebärden-Sprache
  2. Alternativtexte für Bilder
  3. Kontraste von Texten und Grafiken

Was wir machen

  1. Machen wir bis März 2024.
  2. Wir schreiben Texte zu unseren Bildern.
    Bis März 2024 werden wir die Texte schreiben.
    Wir können aber nicht jedes Bild beschreiben.
    Das ist zu viel Arbeit.
  3. Wir sagen das der Online-Agentur.

Bis Dezember 2023 soll das geschehen.
Das kann man machen:
Man kann über Webreader den Kontrast erhöhen.

Einigen Barrieren auf unserer Website bleiben

Teilbereiche

  1. PDF sind nicht immer barrierefrei.
    Wir erklären das.
    PDF ist ein bestimmter Datei-Typ.
    Man kann sie auch ausdrucken.
  2. HTML sind nicht immer barrierefrei.
    Wir erklären das.
    HTML ist eine Computer-Sprache.
    HTML ist eine Art Text-Datei.
    Mit dieser Text-Datei kann man Web-Seiten erstellen.

Erklärung

  1. Die PDFs wurden getestet.
    Das heißt:
    Wir haben geprüft, ob die PDFs barrierefrei sind.
    Nicht alle PDFs sind barrierefrei.
    Wir können aber nicht alle PDFs ändern.
    Das ist sehr viel Arbeit für uns.
    Wir können nur einige PDFs ändern.

  2. Wir können nicht alles im HTML ändern.
    Wir können nur einiges im HTML ändern.

Datum der Erklärung zur Barriere-Freiheit

Wir haben die Erklärung zur Barriere-Freiheit am 14.07.2023 gemacht. Wir haben dafür einen Prüfbericht benutzt.

Sie haben Fragen?

Oder Sie wollen uns etwas sagen?

Dann füllen Sie das Formular hier aus.

Sie können auch mit unseren Mitarbeitern sprechen.

Die Telefon-Nummer ist: 06172 92 62 201.


Eine Barriere melden

Kontaktdaten

Barriere

Barriere bleibt?

Sie haben Feedback gegeben.

Aber nach 6 Wochen ist es immer noch nicht barrierefrei.

Dann können Sie eine Stelle anrufen.

Die Stelle heißt: Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle Barrierefreie Informations-Technik.

Die Stelle kümmert sich dann um Ihr Problem.

Die Stelle versucht zu helfen.

Die Stelle fragt alle Beteiligten:

- Was ist noch nicht barrierefrei?

- Wie kann man das Problem lösen?

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail:

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