Hinweise zum Umgang mit Elfenbeinobjekten in eigenem Besitz
Das Deutsche Elfenbeinmuseum ist stets interessiert an hochwertigen Elfenbeinobjekten, sofern diese dem Sammlungskonzept entsprechen und die entsprechenden Vermarktungsgenehmigungen vorliegen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass wenn Sie Elfenbein verkaufen oder verschenken möchten, Sie eine EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) brauchen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Untere Naturschutzbehörde des für Ihren Wohnort zuständigen Regierungspräsidiums. Nur Elfenbeinobjekte, die vor dem 01.06.1947 erworben oder angefertigt wurden, haben den Antiquitätenstatus und können daher ohne diese Genehmigung verkauft oder verschenkt werden, sofern eine Expertise mit Altersbestimmung vorliegt. Eine kostenpflichtige Expertise können Sie bei einem entsprechenden Gutachter erhalten.
Bitte sehen Sie aus den oben genannten Gründen davon ab, uns Elfenbeinarbeiten eigenmächtig zu senden. Falls Sie hierzu mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich an: . Wir bedanken uns bei Ihnen!