Corona-Hinweise

Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch unserer Schlösser, Burgen, Klöster, Ruinen, Gärten und Parks hier über die aktuell bei uns geltenden Corona-Regeln.

Fragen und Antworten

Nach welcher Verordnung richten sich die Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen (SG)?

Die SG richten sich bei ihren Bestimmungen zum Besuch der einzelnen Kulturschätze nach den jeweils aktuellen Vorgaben der Hessischen Landesregierung. So kann es auch kurzfristig zu Änderungen beim Besuch unserer Sehenswürdigkeiten kommen. Grundlage ist derzeit die seit 02.02.2023 gültige Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung.

Nachzulesen ist diese unter: https://www.hessen.de/Handeln/...

Welche allgemeinen Regeln gelten in den Anlagen der SG?

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher sich so zu verhalten, dass sie sich und andere vermeidbaren Infektionsgefahren nicht aussetzen. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Bei akuten Atemwegssymptomen bitten wir darum, die Ursache zu klären und den Besuch unserer Anlagen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

3G, 2G oder 2G+?

Für den Besuch unserer Museumsräume, Museumsshops und die Teilnahme an Veranstaltungen ist aktuell kein Nachweis erforderlich.

Wo muss eine medizinische Maske getragen werden?

In unseren Museen, Shops und grundsätzlich in allen Innenbereichen besteht keine Pflicht zum Tragen einer OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske). 

Welche Regeln gelten in den Museumsshops und -räumen der SG?

Es bestehen aktuell keine coronabedingten Regeln für den Besuch unserer Shops und Museen. Wir empfehlen jedoch, die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske eigenverantwortlich und situationsangepasst zu berücksichtigen. Bei akuten Atemwegssymptomen bitten wir darum, bis zur Klärung der Ursache von einem Besuch abzusehen.

Muss ein Besuch angemeldet werden?

Eine vorherige Anmeldung für die Besichtigung unserer Kulturschätze - auch im Rahmen von Führungen - ist nicht erforderlich, aber möglich. Speziell bei Gruppenführungen oder Terminwünschen ist eine vorherige Anmeldung sehr zu empfehlen.

Können Führungen oder Veranstaltungen gebucht werden?

Führungen für Gruppen in unseren Kulturschätzen können auf Anfrage gebucht werden.

Auch an Workshops können Sie teilnehmen. Informationen zu unseren Angeboten finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Für die Buchung von Kindergeburtstagsveranstaltungen in unseren Sehenswürdigkeiten stellen Sie gerne eine Anfrage in der jeweiligen Sehenswürdigkeit.

Was ist bei der Besichtigung von Türmen zu beachten?

Unsere Türme können grundsätzlich besichtigt werden. Beachten Sie hierbei die jeweiligen - ggf. auch jahreszeitenabhängigen - Öffnungszeiten. Wir bitten Sie, sich beim Betreten des Turmes so zu verhalten, dass Sie sich und anderen Personen keiner Infektionsgefahr aussetzen.