Gründung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen

Die „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ wurde mit Erlass des damaligen Ministers für Kultus und Unterricht in Großhessen, Franz Schramm, am 1. April 1946 errichtet. Im Lauf von zwei Jahrzehnten wuchs die bei der Landesdenkmalpflege geführte Abteilung zu einer Behörde mit eigener Organisationsstruktur und Fachpersonal heran. Seit 1951 ist der Sitz ihrer Zentrale im Schloss Bad Homburg. Die Anzahl der Liegenschaften in ihrer Obhut wuchs bei Abgängen und Zugängen beständig heran.

Auf den ersten Leiter, Friedrich Bleibaum (1885-1974), der von den US-amerikanischen Militärbehörden beauftragt worden war, folgte Karl Nothnagel (1898-1958). Er fungierte als erster Direktor der Schlösser und Gärten. Nothnagel übte zudem in Personalunion die Aufgaben eines Kunstreferenten im Ministerium als auch des Landeskonservators aus. Die Geschäfte wurden vor dem Umzug nach Bad Homburg zunächst in Marburg geführt, wo es auch Restaurierungswerkstätten gab, und Ende der 1940er Jahre von denen der Landesdenkmalpflege abgekoppelt.

Die Tätigkeit bestand in der unmittelbaren Nachkriegszeit vor allem darin, einen Ausgleich zwischen dem Raumbedürfnis öffentlicher Stellen sowie des Flüchtlingskommissars und der notwendigen sorgsamen Erhaltung von Kulturdenkmälern zu finden. Über mehrere Jahre wurde eine Neuordnung der Denkmalpflege debattiert und welches Ministerium für die Schlösserverwaltung zuständig sein sollte. Es blieb in der Verantwortung des mit wechselnden Namen versehenen Kultusministeriums. Heute ist die SG eine dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnete Behörde.