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Fischbachtal, Schloss Lichtenberg Foto: Helicolor R. Peters

Schlösser- und Gartenverwaltung

Seit nunmehr drei Generationen betreuen die Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen jene einzigartigen Gesamtkunstwerke und Raumkunstensembles fürstlicher Provenienz, also überwiegend die Residenzanlagen, die, nach dem Ende der Monarchie in Deutschland im Jahre 1918, in die Obhut der neu gegründeten Fachverwaltungen gegeben worden waren.

Mit der Neuordnung der Bundesländer nach dem 2. Weltkrieg setzte die am 1. April 1946 eingerichtete hessische Schlösserverwaltung nahtlos die Arbeit ihrer Rechtsvorgängerin in der ehemaligen preußischen Provinz Hessen-Nassau fort. Nach der Wiedervereinigung wurden in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsprechende Fachverwaltungen in unterschiedlicher Rechtsform neu eingerichtet. Heute sind die Schlösserverwaltungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt mit der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz und Thüringen im Facharbeitskreis Schlösser und Gärten in Deutschland mit den Zielen des interdisziplinären Erfahrungsaustausches nach innen und der Vermittlung ihrer Aufgaben und Leistungen nach außen zusammengeschlossen. Die Vermittlung des hochrangigen und landesgeschichtlich bedeutsamen historischen Erbes an die Bevölkerung gehört neben seiner Erforschung, seinem Schutz, seiner Pflege und seiner Präsentation zu den Kernaufgaben der Schlösserverwaltung.

Führungen und Sonderführungen, Tage der offenen Tür und Veranstaltungen, denkmal- und museumspädagogische Angebote ergänzen die zahlreichen Veröffentlichungen der Staatlichen Schlösser und Gärten zum historischen Erbe in Hessen, die zum Erwerb für die Bevölkerung bereitgestellt werden. Am Anfang steht die in der Hessischen Verfassung verankerte kulturstaatliche Verpflichtung, das historische Erbe zu schützen und zu pflegen. Die Einrichtung „Staatliche Schlösser und Gärten Hessen“ als nachgeordnete Dienststelle des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie die Erarbeitung und Durchführung von Parkpflegewerken durch diese Dienststelle sind Ausdruck des Vollzugs des Verfassungsauftrages.

Die Hessische Schlösserverwaltung, mit Sitz ihrer Hauptverwaltung in Bad Homburg v.d. Höhe, betreut derzeit 48 historische Ensembles oder Einzeldenkmäler, Museen in Schlössern oder in ehemaligen Klöstern, dazu Parks, Gärten und Ruinen.

 

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