Unsere Gäste möchten nicht von unbemannten Luftfahrtsystemen, den so genannten „Drohnen“, bei einem Besuch unserer Schlösser, Burgen und Gärten belästigt oder gar gefährdet werden, deswegen ist ein Überfliegen unserer Liegenschaften mit solchen unbemannten Flugobjekten grundsätzlich verboten.
Auch wir wollen nicht, dass Sie
Wir wollen doch alle nicht, dass
Ausnahmen bestätigen die Regel …
z. B. bei einem öffentlichen Interesse
› zu wissenschaftlichen Zwecken oder
› für eine aktuelle Berichterstattung gelten folgende Regeln: Link
Sofern Ihnen eine Ausnahmeerlaubnis erteilet wurde, ist Folgendes zu beachten: Link