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Foto: espelohra

Foto - & Drehgenehmigungen

Unsere Denkmäler und Park- / Gartenanlagen  sind Zeitzeugen der Geschichte und werden von Vielen als beliebte Fotomotive genutzt.

Die Pflege und Erhaltung dieser hochrangigen Kulturdenkmäler ist mit erheblichen Kosten verbunden, die zum Teil aus selbst erwirtschafteten Einnahmen finanziert werden müssen.

Wenn Sie das herrliche Ambiente unserer Denkmäler gewerblich nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung und es ist ein Entgelt zu entrichten.

Dies gilt auch für gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahme in der gesamten Liegenschaft, egal ob in einem Gebäude oder im Park.

Bitte nehmen Sie im Vorfeld per E-Mail Kontakt mit uns auf: fotoundfilm@schloesser.hessen.de. Hier erfahren Sie mehr über die entsprechenden Konditionen und Möglichkeiten.

Um Ihre Anfrage möglichst schnell bearbeiten zu können, schildern Sie Ihr Vorhaben am besten so genau wie möglich. Folgende Informationen sollten enthalten sein:

  • Foto oder Film
    Sind Foto- oder Filmaufnahmen geplant?
  • Wo
    In welcher Liegenschaft sollen die Aufnahmen stattfinden? (z. Bsp. im Schloss Bad Homburg, im Schloss Weilburg, im Staatspark Hanau - Wilhelmsbad, im Kloster Seligenstadt  …) 
    Bitte beachten Sie, dass keine Innenaufnahmen in den Gebäuden unserer Liegenschaften möglich sind.
  • Wann
    Datum, Uhrzeit und Dauer (inkl. Auf- und Abbau)
  • Beteiligte
    Wie viele Personen sind beteiligt? (Darsteller + Team)
     
  • Ausrüstung
    Welches  Equipment wird mitgebracht?
     
  • Privat oder gewerblich
    Werden die Aufnahmen von Privatleuten gemacht und ist der spätere Verwendungszweck privater Natur? Oder wird ein Fachmann sein Gewerbe ausüben (z. Bsp. Fotografen)?
     
  • Veröffentlichung
    Planen Sie die Aufnahmen später zu veröffentlichen? Wenn ja: wo?
     
  • Nutzungsrecht
    Wäre es möglich, der Schlösserverwaltung ein Nutzungsrecht für die Aufnahmen einzuräumen?
    (Kommt eher bei „neutralen“ Aufnahmen ohne erkennbare Personen / Produkte in Frage)
     
 

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