Foto- & Filmanfragen
Sie interessieren sich für vorhandene Fotos unserer Standorte und Sammlungsobjekte für eine Print- oder Online-Publikation, möchten neue Objektfotos in Auftrag geben oder selbst Foto- oder Filmaufnahmen an einem unserer Orte machen? Auf dieser Seite bieten wir eine Übersicht zu unseren Ansprechpartnern und Regeln.
1. Außen- und Innenaufnahmen / Pressematerial
Journalisten, Blogger und Online-Multiplikatoren, die Aufnahmen von unserer Website oder aus unserem internen Bildarchiv nutzen möchten, wenden sich bitte an die Pressestelle. Dies betrifft Außen- und Innenaufnahmen sowie Fotos von Veranstaltungen und Presseterminen. Den Pressemitteilungen sind in der Regel Fotos zum direkten Download beigefügt.
2. Abbildungen unserer Kulturgüter für Publikationen
Wir stellen Digitalisate unserer Werke über unsere Online-Sammlung zur Verfügung und erlauben in der Regel die Nutzung über eine freie Lizenz, wo dies möglich ist. Nähere Informationen zu den Lizenzregeln und zur Bitte um Zusendung eines Belegexemplars im Fall einer Print- oder Online-Publikation finden Sie auf der Seite zur Online-Sammlung. Sollte ein Werk noch nicht online verfügbar sein, stellen Sie bitte eine Anfrage an:
Ist eine Neuaufnahme nötig, planen Sie bitte genügend Vorlaufzeit ein. Falls dafür Kosten entstehen, würden wir Sie im Vorfeld informieren.
3. Anfrage zu Foto-, Film- oder Drohnenaufnahmen
Die Herstellung von Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen zur gewerblichen Verwertung ist in der gesamten Liegenschaft, egal ob in einem Gebäude oder im Park/Garten, genehmigungspflichtig und es ist ein Entgelt zu entrichten. Das Entgelt richtet sich nach Art, Zweck und Umfang der Film- bzw. Fotoaufnahmen. Jede Anfrage wird im Einzelfall geprüft und entschieden.
Foto- und Filmaufnahmen zu privaten, nicht kommerziellen Zwecken, z.B. als Erinnerungsfotos oder zum Posten auf privaten Social Media-Accounts, gerne versehen mit dem Hashtag #schloesserundgaertenhessen, sind ohne Genehmigung möglich, sofern keine konservatorischen, markenrechtlichen oder organisatorischen Belange dagegensprechen. Eine weiterführende, kommerzielle Verwertung des Foto- bzw. Filmmaterials ist ausdrücklich nicht gestattet.
Hochzeitshootings
Hochzeitshootings sind in den Innenräumen der Sehenswürdigkeiten leider nicht möglich. Im Übrigen gelten die Regeln zu Foto- und Filmaufnahmen.
Einsatz von Drohnen bzw. Multikoptern
Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über den Liegenschaften der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter o. Ä. für Film- oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden. Nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen kann die Aufnahme mit solchen Fluggeräten genehmigt werden. Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und denkmalgeschützten Objekten, zu einer möglichen Verletzung von Rechten und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals.

Anfrage
Bitte beantragen Sie die Genehmigung von Foto- und Filmaufnahmen rechtzeitig vor dem geplanten Aufnahmezeitpunkt über dieses Kontaktformular.
Bei den mit * gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen, damit das Formular abgesendet werden kann.
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Fragen & Kontakt
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, beachten Sie bitte unsere Richtlinien oder nehmen Sie gerne per E-Mail Kontakt mit uns auf: