Schlösserverwaltung weist auf Fütterungsverbot bei Vögeln in den Gärten und Parks hin (10.1.2025)

Nachdem kürzlich ein aktueller Fall der Geflügelpest-Variante H5N1 im Wildvogelbestand nahe Frankfurt nachgewiesen wurde, bitten die Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen (SG) die Besucherinnen und Besucher ihrer Parks und Gärten, Abstand zu Enten, Gänsen, Hühnern, Schwänen, Pfauen und anderen Vögeln zu halten. Zudem weist die SG nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das geltende Fütterungsverbot einzuhalten ist.

Bei der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Als besonders empfindliche Vogelarten gelten Enten, Gänse aber auch Greifvögel. Sollte sich ein infiziertes Tier in einem Teich oder anderen Gewässer, wie beispielsweise im Schlosspark in Bad Homburg, oder in den Staatsparks Hanau-Wilhelmsbad und Fürstenlager aufhalten, kommt es zur Verdünnung des Virus und eine Übertragung auf andere Tiere ist als gering einzuschätzen.