Aufgrund des verlängerten Corona-Lockdown bleiben die Schlösser, Klöster, Museen und Museumsshops in Verantwortung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen bis auf Weiteres geschlossen.
Wie beim ersten Lockdown bleiben sämtliche historische Parks und Gärten, der Niederwald sowie die Römer-Kastelle Feldberg und Kapersburg zugänglich. Auch die übrigen Denkmale mit offenen Außenanlagen in der Obhut der Schlösserverwaltung dürfen weiterhin besichtigt werden. Ausnahmen bilden die Einhardsbasilika und die Burgruine Münzenberg (die ab 1. Dezember sowieso in Winterpause gehen), die Kaiserpfalz Gelnhausen, die Stiftsruine Bad Hersfeld und das Freilichtlabor Lauresham im UNESCO-Welterbeareal Kloster Lorsch. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen bitten alle Besucherinnen und Besucher sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten und die Kontakt-Einschränkungen zu beachten, um Infektionen mit Sars-COV-2 für sich und andere zu vermeiden. Im Freien gilt als zusätzliche Maßnahme, dass bei starker Besucherfrequenz eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend ist, sofern sich der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten lässt.
Bei Lockerungen und Wiederöffnungen informieren wir Sie hier und über unsere sozialen Kanäle. Bleiben Sie gesund!